Vehling Vermögensverwaltungs GmbH, Werne, Kamener Str. 39-41, 59368 Werne.Die Gesellschafterversammlung hat am 06.03.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Geschäftsanschrift: Kamener Str. 39-41, 59368 Werne. 52.000,00 EUR. Einzelprokura: Vehling, Maria, Bergkamen, * ‒.‒.‒‒.
Auto Hüttermann GmbH, Werne, (Kamener Str. 39, 59368 Werne).Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) mit ihr die Änderung der Firma, des Gegenstandes und der Vertretungsbefugnis beschlossen sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Vehling Vermögensverwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung von Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen und sonstigem Vermögen sowie die Übernahme der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters bei Personenhandelsgesellschaften der Vehling-Unternehmensgruppe. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Vehling, Wilfried, Bergkamen, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2008 mit der Vehling Reisedienst GmbH mit Sitz in Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 4566) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.