Vehne-Porc GmbH, Bösel, (Raiffeisenstraße 7, 26219 Bösel).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Böseler Uniporc GmbH mit Sitz in Bösel (Amtsgericht Oldenburg HRB 151102) am 06.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Vehne-Porc GmbH, Bösel, (Raiffeisenstraße 7, 26219 Bösel).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2007 mit Änderung vom 25.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 02.06.2009 und 14.08.2009 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.11.2007 und 25.03.2009 mit der Böseler Uniporc GmbH mit Sitz in Bösel (Amtsgericht Oldenburg HRB 151102) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.