Vehnemoor GmbH, Friesoythe/ Ortsteil Edewechterdamm, Moorgutsweg 2, 26683 Saterland-Sedelsberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klasmann-Deilmann GmbH am 15.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Vehnemoor GmbH, Friesoythe/ Ortsteil Edewechterdamm, Moorgutsweg 2, 26683 Saterland-Sedelsberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2011 mit der Klasmann-Deilmann GmbH mit Sitz in Geeste-Groß Hesepe (AG Osnabrück HRB 120005) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.