Velovision GmbH, Krefeld, Wachtelstraße 3 - 5, 47839 Krefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Velovision Georg Esters e.K. (AG Krefeld, 40 AR 92/2012) auftretenden Kaufmann Esters, Georg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47839 Krefeld
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: GmbH