HRB 14960: Velvet Flowers GmbH, Straelen, Veilingstraße A2, 47638 Straelen. Der Sitz ist nach Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 18403) verlegt. Grevenbroich.
HRB 18403: Velvet Flowers GmbH, Grevenbroich, Friedrich-Bergius-Straße 7, 41516 Grevenbroich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018 hat die Sitzverlegung von Straelen (bisher Amtsgericht Kleve HRB 14960) nach Grevenbroich sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Bergius-Straße 7, 41516 Grevenbroich. Gegenstand: der Im- und Export von sowie der Großhandel mit Blumen und Pflanzen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nach Änderung des Wohnortes Geschäftsführer: Linnesch-Lucht, Jutta, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14960: Velvet Flowers GmbH, Straelen, Veilingstraße A2, 47638 Straelen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2017. Geschäftsanschrift: Veilingstraße A2, 47638 Straelen. Gegenstand: Der Im- und Export sowie der Großhandel mit Blumen und Pflanzen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Linnesch-Lucht, Jutta, Jüchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.