HRB 8856: Venice Beach Mannheim GmbH, Mannheim, Gottlieb-Daimler-Str. 25, 68165 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Schwetzingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Essener Straße 5, 68723 Schwetzingen. Einzelprokura: Wallat, Jens, Meckenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8856:Venice Beach Mannheim GmbH, Mannheim, Gottlieb-Daimler-Str. 25, 68165 Mannheim.Der zwischen der Gesellschaft und der jetzt firmierend als "Deutsche Wellness und Fitness Holding GmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 421089) am 10.10.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde erneut geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 07.08.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Venice Beach Mannheim GmbH, Mannheim, Gottlieb-Daimler-Str. 25, 68165 Mannheim. Prokura erloschen: Pfitzenmeier, Stephan, Edingen-Neckarhausen, * ‒.‒.‒‒.
Fitness Park Mannheim GmbH, Mannheim, Gottlieb-Daimler-Str. 25, 68165 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Venice Beach Mannheim GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 25, 68165 Mannheim.
Fitness Park Mannheim GmbH, Mannheim, (Gottlieb-Daimler-Str. 25, 68165 Mannheim).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2009 den Teilbetrieb "Fitnesspark Viernheim Edison Straße 1" aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wellness und Fitness Park Viernheim GmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 707482) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2009 den Teilbetrieb "Fitnesspark Neustadt, Le Quartier Hornbach 31" aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wellness und Fitness Park Neustadt GmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 707483) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2009 denTeilbetrieb "Fitnesspark Mannheim/Neckarau, Angelstraße 7" aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wellness und Fitness Park MA Neckarau GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707485) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2009 den teilbetrieb "Fitnesspark Speyer, Iggelheimer Straße 24" aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wellness und Fitness Park Speyer GmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 707484) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2009 den Teilbetrieb "Fitnesspark Mannheim/Neuostheim, Seckenheimer Landstraße 166" aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wellness und Fitness Park MA Neuostheim GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707481) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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