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Ventra Verwaltungs Limited & Co. KG, Frankfurt (HRA 42540) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mainzer Landstr. 46
60325 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 42540
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: Ltd & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ventra Verwaltungs Limited & Co. KG aus Frankfurt war im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 42540 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Ventra Verwaltungs Limited & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Ventra Verwaltungs Limited & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 08.09.2012
Veränderung

Ventra Verwaltungs Limited & Co. KG, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ventra Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75034) verschmolzen. Das Vermögen der Gesellschaft wächst der Komplementärin ohne Liquidation an. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.