Veolia Umweltservice Industrie- und Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Am Torhaus 52, 66113 Saarbrücken.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2010 im Wege des Formwechsels in die Veolia Umweltservice Industrie- und Gebäudedienstleistungen GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 18904) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 14.09.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veolia Umweltservice Industrie- und Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG, Saarbrücken (Am Torhaus 52, 66113 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der S & G - System - Service, Städte- und Gebäudereinigung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 6676) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veolia Umweltservice Industrie- und Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG, Saarbrücken (Am Torhaus 52, 66113 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2008 mit der OPTIMA Gebäude-Service GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericiht Neuss, HRB 2544) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.