Veolia Umweltservice Industrie-Reinigung GmbH & Co. KG, Dormagen, Kruppstraße 9, 41540 Dormagen. Die Gesellschaft ist ohne Liquidation aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Veolia Umweltservice Industrie-Reinigung GmbH & Co. KG, Dormagen (Kruppstr. 5, 41540 Dormagen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. August 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28. August 2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28. August 2007 mit der OIR Geschäftsführungs-Gelsenkirchen GmbH mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRB 13082) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veolia Umweltservice Industrie-Reinigung GmbH & Co. KG, Dormagen (Kruppstr. 5, 41540 Dormagen). Zweigniederlassung aufgehoben: Onyx Industrie-Reinigung GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Köln, Köln (Amtsgericht AG Köln HRA 15283). Nach Umfirmierung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Veolia Umweltservice IR Geschäftsführungs-GmbH, Dormagen (AG Neuss HRB 10742).
Onyx Industrie-Reinigung GmbH & Co. KG, Dormagen (Kruppstr. 5, 41540 Dormagen). Nach Änderung der Firma nunmehr neue Firma: Veolia Umweltservice Industrie-Reinigung GmbH & Co. KG.
Onyx Industrie-Reinigung GmbH & Co. KG, Dormagen (Kruppstr. 5, 41540 Dormagen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30. August 2006 mit der Onyx Industrie-Reinigung Gelsenkirchen GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 3669) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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