Verband Alter Herren der Landsmannschaft "Cimbria", Friedberg/Hessen (Am Kirschenberg 26, 61169 Friedberg (Hessen)). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Verband Alter Herren der Landsmannschaft Cimbria et Rhenania e.V. am 26.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verband Alter Herren der Landsmannschaft "Cimbria", Friedberg/Hessen (Am Kirschenberg 26, 61169 Friedberg (Hessen)).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verband Alter Herren der Landsmannschaft Cimbria et Rhenania e.V. zuFriedberg (Hessen) mit Sitz in Friedberg/H., AG Friedberg (Hessen) VR 577, verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.