Verband Güterkraftverkehr und Logistik Nordrhein, Düsseldorf (Erkrather Str. 141, 40233 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf, am 13.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verband Güterkraftverkehr und Logistik Nordrhein, Düsseldorf (Erkrather Str. 141, 40233 Düsseldorf). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 9965) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.