Verband der Eisenwarenhändler - VdE - e.V., Saarbrücken, (z. Hd. Herrn Wolfram Schaefer Schloßstr. 16, 66564 Ottweiler).
Verband der Eisenwarenhändler - VdE - e.V., Saarbrücken, (z. Hd. Herrn Wolfram Schaefer Schloßstr. 16, 66564 Ottweiler).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 05.08.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.10.2008 mit der Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2200) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.