Verband der Gas- und Wasserwerke Baden-Württemberg, Stuttgart, (Stöckachstr. 48, 70190 Stuttgart).Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 23.10.2008 beim Amtsgericht Stuttgart (VR 720484) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Verband der Gas- und Wasserwerke Baden-Württemberg, Stuttgart, (Stöckachstr. 48, 70190 Stuttgart).Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.06.2008 mit dem neu gegründeten Verein "Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. - VfEW", Sitz Stuttgart verschmolzen (Verschmelzung zur Neugründung). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.