Verband der Kartoffel-, Lager-, Abpack- und Schälbetriebe e.V., Groß Lüsewitz, (Parkweg 4, 18190 Sanitz OT Groß Lüsewitz).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins am 16.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.
Verband der Kartoffel-, Lager-, Abpack- und Schälbetriebe e.V., Groß Lüsewitz, (Parkweg 4, 18190 Sanitz OT Groß Lüsewitz).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.06.2010 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.10.2010 mit dem Deutschen Kartoffelhandelsverband e.V. (DKHV) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 28529 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.