Verband der Kartoffelkaufleute e. V., Warberg (An der Burg 3, 38378 Warberg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Deutscher Kartoffelhandelsverband e. V. (DKHV) (vormals: Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e. V.) am 08.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Verband der Kartoffelkaufleute e. V., Warberg (An der Burg 3, 38378 Warberg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.05.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2007 mit dem Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 2662) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.