Verband der Säge- und Holzindustrie Nord, Wiesbaden (Bahnstr. 8, 65205 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, dem Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V. (VDS) mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden VR 1627) am 31.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Wiesbaden
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