Verband der Zeitschriftenverlage Niedersachsen/Bremen, Hannover (Bei dem Neuen Krahn 2 / Cremon, 20457 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Verband der Zeitschriftenverlage Nord e.V. am 07.03.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Verband der Zeitschriftenverlage Niedersachsen/Bremen, Hannover (Bei dem Neuen Krahn 2 / Cremon, 20457 Hamburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 23.11.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2011 mit dem Verband der Zeitschriftenverlage Nord e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 7567) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.