Verband des Baustoff-Fachhandels in Bayern e.V., München (Edelsbergstr. 8, 80686 München). Die Verschmelzung wurde am 30.05.2006 im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Wiesbaden VR 1416).
Verband des Baustoff-Fachhandels in Bayern e.V., München (Edelsbergstr. 8, 80686 München). Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2005 sowie Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 27.10.2005 und Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 27.10.2005 mit dem Verband der Baustoffhändler Mitte e.V. mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden VR 1390) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.