VR 18200: Verband deutscher Biomasseheizwerke e.V., München (Schulgasse 18, 94315 Straubing). Die Verschmelzung wurde am 11.10.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bonn VR 8096).
VR 18200: Verband deutscher Biomasseheizwerke e.V., München (Schulgasse 18, 94315 Straubing). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2016 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 29.07.2016 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 11.07.2016 mit dem Bundesverband BioEnergie BBE e.V. mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 8096) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.