Verein Rheinischer Braunkohlenbergwerke e.V., Köln (Max-Planck-Str. 37, 50832 Köln). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers (AG Köln VR 5210) am 02.08.2007 eingetragen worden; Von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG.
Verein Rheinischer Braunkohlenbergwerke e.V., Köln (Max-Planck-Str. 37, 50832 Köln). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom gleichen Tag nebst Zustimmung aller Mitglieder vom 20.07.-24.07.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2007 mit dem Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. mit Sitz in mit Sitz in Köln (AG Köln VR 5210) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.