Verein für Berufsfachbildung der Versicherungswirtschaft Mönchengladbach/Neuss, Mönchengladbach (c/o Benno Schwartz, Platanenallee 9, 50169 Kerpen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft im Rheinland (BWV) e.V. (Amtsgericht Köln, VR 6467) am 24.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verein für Berufsfachbildung der Versicherungswirtschaft Mönchengladbach/Neuss, Mönchengladbach (c/o Benno Schwartz, Platanenallee 9, 50169 Kerpen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 06.03.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2006 mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft im Rheinland (BWV) e.V. mit Sitz in Köln (VR 6467) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet ist.