Verein für Betreuungen in der Diakonie Duisburg-West e.V., Duisburg (Hochemmericher Markt 1-3, 47226 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften im Diakonischen Werk Moers am 26.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verein für Betreuungen in der Diakonie Duisburg-West e.V., Duisburg (Hochemmericher Markt 1-3, 47226 Duisburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.08.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 mit dem Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften im Diakonischen Werk Moers mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, VR 40656) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.