Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person
der Europäischen Genossen-
schaft, Zweigniederlassun-
gen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Nachschuss-
pflicht, Mindest-
kapital, Grund-
kapital der Eu-
ropäischen Ge-
nossenschaft |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren
der Europäischen Genossen-
schaft; Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbe-
fugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
|
|
b)
Nicht mehr Vorstand:
5. Lüning, Oliver
Vorstand:
7.
Strehlow, Ulrike, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin |
|
|
a)
01.03.2024
Morgenstern |
6 |
|
|
b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Nestoroff, Michael
Vorstand:
6.
Lück, Katrin, * ‒.‒.‒‒, Berlin,
Vorstandsvorsitzende |
|
|
a)
12.05.2023
Reiner |
GnR 320 B: Verein für Erholungs- und Ferienstätten Berlin-Wilmersdorf eG, Berlin (c/o Rolf Bonow, An der Fließwiese 44, 14052 Berlin). Nicht mehr Vorstand: 2. Bonow, Rolf Hans Rainer; Vorstand: 5. Lüning, Oliver, * ‒.‒.‒‒, Berlin
GnR 320 B: Verein für Erholungs- und Ferienstätten Berlin-Wilmersdorf eG, Berlin (c/o Rolf Bonow, An der Fließwiese 44, 14052 Berlin). Gegenstand: Förderung der Jugend- und Altenhilfe insbesondere durch Bereitstellung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder, Schüler, Senioren oder Kindergruppen im genossenschaftseigenen Berlin-Wilmersdorfer Nordseeheim in Wittdün auf Amrum unter anderem im Rahmen von Erholungsmaßnahmen oder Schullandheimfahrten. Das Berlin-Wilmersdorfer Nordseeheim wird von Berlin aus bewirtschaftet und verwaltet. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf einen anderen Personenkreis ist zugelassen; sie soll jedoch nur erfolgen, wenn durch mangelnde Kapazitätsausnutzung die Liquidität der Genossenschaft in Frage gestellt ist. Eine Bewirtschaftung und Verwaltung weiterer Heime ist nicht ausgeschlossen. Rechtsform: Die Satzung ist am 01.12.2015 geändert in § 1 (Name und Sitz), hinsichtlich der Bestimmungen zum Gegenstand zu § 2 (Zweck und Zweckbestimmung), § 34 (Gesetzliche Rücklage nach § 7 GenG), § 35 (Andere Ergebnisrücklagen) und in § 41 (Auflösung, Liquidation). § 2 a ist dabei entfallen.
Verein für Erholungs- und Ferienstätten Berlin-Wilmersdorf eG, Berlin(An der Fließwiese 44, 14052 Berlin). Gegenstand: (1) Die Genossenschaft bezweckt, Kindern, Schülern und Senioren oder anderen Kindergruppen im genossenschaftseigenen Berlin-Wilmersdorfer Nordseeheim in Wittdün auf Amrum Aufenthalte im Rahmen von Erholungsmaßnahmen oder Schullandheimfahrten zu ermöglichen. (2) Das Berlin-Wilmersdorfer Nordseeheim wird von Berlin aus bewirtschaftet und verwaltet. (3) Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf einen anderen Personenkreis ist zugelassen; sie soll jedoch nur erfolgen, wenn durch mangelnde Kapazitätsausnutzung die Liquidität der Genossenschaft in Frage gestellt ist. Eine Bewirtschaftung und Verwaltung weiterer Heime ist nicht ausgeschlossen. Nachschusspflicht: Die Eintragung betreffend das Kapital ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 6 EUR. Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Die Genossenschaft hat drei Vorstandsmitglieder. Die Genossenschaft wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsform: Die Satzung ist am 05.12.2007 geändert in § 2 (Gegenstand und Zweck), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 7 (Ausscheiden durch Tod), § 8 (Auflösung einer juristischen Person), § 9 (Ausschluss), § 9a (Auseinandersetzung), § 10 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 21 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 25 (Einberufung und Tagesordnung), § 31 (Versammlungsniederschrift), § 33 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 38 (Jahresabschluss und Geschäftsbericht), § 42 (Bekanntmachungen)..
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