VR 5027: Verein für Psychoanalytische Sozialarbeit Rheinland-Pfalz e.V., Bullay (Brautrockstraße 35, 56859 Bullay). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gemeinnützige Gesellschaft für PARITÄTISCHE Sozialarbeit mbH am 23.07.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
VR 5027: Verein für Psychoanalytische Sozialarbeit Rheinland-Pfalz e.V., Bullay (Brautrockstraße 35, 56859 Bullay). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 23.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.03.2018 mit der Gemeinnützige Gesellschaft für PARITÄTISCHE Sozialarbeit mbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 10788) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.