Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ruhr - Lippe e.V., Unna (Buxfort 11, 59379 Selm). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen des Kreises Coesfeld/Recklinghausen - Organisation für Fortbildung in der Landwirtschaft e.V., Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld, VR 400) am 17.10.2011 eingetragen worden. Der Verein ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ruhr - Lippe e.V., Unna (Buxfort 11, 59379 Selm). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.06.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2011 mit dem Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen des Kreises Coesfeld/Recklinghausen - Organisation für Fortbildung in der Landwirtschaft e.V. mit Sitz in Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld VR 400) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.