Vereinigte Raiffeisenkassen eG, Weinsheim (Sponheimer Str. 2, 55595 Weinsheim). Prokura erloschen: Rumeney, Otmar, Daubach. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 14.06.2011 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2011 mit der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG mit Sitz in Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach GnR 211) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam infolge zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55595 Weinsheim
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Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: eG