GnR 361: Vereinigte Volksbank Münster eG, Münster, Neubrückenstraße 66, 48143 Münster. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 21.07.2020 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2020 mit der VR-Bank Kreis Steinfurt eG mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt, GnR 150) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
48143 Münster
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Amtsgericht: Münster
Rechtsform: eG