GnR 225: Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen (Seligenstädter Straße 52, 63179 Obertshausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FRANKFURTER VOLKSBANK EG mit Sitz in Frankfurt am Main am 11.06.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 225: Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen (Seligenstädter Straße 52, 63179 Obertshausen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frankfurter Volksbank eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main GnR 630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 225: Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen (Seligenstädter Straße 52, 63179 Obertshausen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Sattler, Patrick, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒; Wiedekind, Hans-Hugo, Dieburg, * ‒.‒.‒‒.
GnR 225: Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen (Seligenstädter Straße 52, 63179 Obertshausen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Fuchs, Diana, Nidda, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Gruber, Dieter, Eppertshausen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 225: Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen (Seligenstädter Straße 52, 63179 Obertshausen). Die Vertreterversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Übetragung eines Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 15 (Vetretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstans), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) sowie 44 (Deckung eines Jahresfehlbetrages) beschlossen. Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) sonstige Vermittlungen und Dienstleistungen im Finanzbereich.
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