GnR 11008: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich, Altricher Weg 1, 54516 Wittlich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG am 01.07.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 11008: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich, Altricher Weg 1, 54516 Wittlich. Von Amts wegen berichtigt: Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 01.09.2021 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.09.2021 mit der Volksbank Hunsrück-Nahe eG (Amtsgericht Bad Kreuznach GnR 320) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
GnR 11008: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich, Altricher Weg 1, 54516 Wittlich. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 01.09.2022 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.09.2021 mit der Volksbank Hunsrück-Nahe eG (Amtsgericht Bad Kreuznach GnR 320) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 11008: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich, Altricher Weg 1, 54516 Wittlich. Neue Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 11008: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich, Altricher Weg 1, 54516 Wittlich. Die Vertreterversammlung vom 02.11.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung in § 10 (Auseinandersetzung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufisichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 28 (Einberufung und Tagesordung) und § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) und mit ihr den Ausschluss der Nachschusspflicht der Mitglieder ab dem 01.01.2022 beschlossen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der Erwerb, die Bebauung, Entwicklung, Verwaltung, Bewirtschaftung, Vermittlung, An- und Vermietung bzw. Pachtung und Verpachtung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; k) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Energien sowie der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme an die Netzbetreiber. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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