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c)
Die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
die Pflege des Spargedankens, vor allem
durch Annahme von Einlagen; die
Gewährung von Krediten aller Art; die
Übernahme von Bürgschaften, Garantien
und sonstigen Gewährleistungen sowie
die Durchführung von
Treuhandgeschäften; die Durchführung
des Zahlungsverkehrs; die Durchführung
des Auslandsgeschäfts einschließlich
des An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten; die Vermögensberatung
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung einschließlich
Testamentsvollstreckung; der Erwerb
und die Veräußerung sowie die
Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten; die Vermittlung oder
der Verkauf von Bausparverträgen,
Versicherungen, Reisen sowie die
Vermittlung und Verwaltung von
Immobilien; der Erwerb, die Verwaltung
und die Vermietung von Immobilien als
Direktanlagen im Immobilienbuch der
Bank; der Erwerb und die Veräußerung
sowie der Betrieb von Anlagen zum
Zweck der Gewinnung erneuerbarer
Energien (wie etwa Windkraft-,
Photovoltaik- und Biogasanlagen);
Beteiligung an anderen Unternehmen
und Gründung eigener Unternehmen,
sofern dies der Förderung der Mitglieder
dient und nach dem Kreditwesengesetz
zulässig ist. |
Die Nachschusspflicht ist
ausgeschlossen. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2022
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 7 (Ausscheiden durch
Tod), § 10 (Auseinandersetzung), § 13
(Organe der Genossenschaft), § 19
(Willensbildung),§ 22 (Aufgaben und
Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat), die Streichung von
§ 25 (Beirat), die Änderung von § 24 a jetzt 25
(Konstituierung, Beschlussfassung), § 27
(Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und
Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und
Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift)
und § 36 (Teilnahme der Verbände), die
Einfügung von § 36a (Schriftliche oder
elektronische Durchführung der
Vertreterversammlung (virtuelle
Vertreterversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §
36 b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung) und § 36 c
(Übertragung der Vertreterversammlung in
Bild und Ton), sowie die Änderung von § 40
(Nachschusspflicht) und § 42
(Jahresabschluss und Lagebericht)
beschlossen. |
a)
09.12.2022
Papenkordt |