GnR 333: Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure eG, Bonn (Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin). Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft ist gelöscht.
GnR 333: Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure eG, Bonn (Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin). Geschäftsanschrift: Weberstraße 77, 53113 Bonn.
GnR 333: Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure eG, Bonn, Weberstraße 77, 53113 Bonn. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Hauptamtliches Vorstandsmitglied: Doll, Heinrich, Unterschleißheim, * ‒.‒.‒‒; Huster, Frank, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Dr. Kluth, Thomas-Sönke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Große, Helmut, Bonn. Die Genossenschaft ist aufgelöst.
GnR 333: Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure eG, Bonn, Weberstraße 77, 53113 Bonn. Die Genossenschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 10.06.2016 und der Generalversammlung der DSLV Handels-, Dienstleistungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH vom 10.06.2016 ihr Vermögen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DSLV Handels-, Dienstleistungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 17521) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
GnR 333: Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure eG, Bonn, Weberstraße 77, 53113 Bonn. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 08.06.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.06.2015 mit der Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure (mit Sitz in Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf VR 4643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen