VR 4643: Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure, Düsseldorf (Weberstr. 77, 53113 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure eG am 10.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 4643: Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure, Düsseldorf (Weberstr. 77, 53113 Bonn). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure eG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, GnR 333) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.