Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Sie darf
sich an anderen Gesellschaften beteiligen,
aber nur soweit diese ebenfalls derartige
Zwecke verfolgen.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des Schutzes von Ehe und Familien, der
Erziehung, der Bildung, der Jugendhilfe und
der Hilfe für Behinderte sowie zur
Förderung der Wohlfahrtspflege.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
folgende Angebote und Maßnahmen an:
- die Umsetzung von ambulanter,
teilstationärer und stationärer Hilfe zur
Erziehung,
- Trennungs- und Scheidungsberatung,
- begleitete Umgänge,
- offene Kinder- und Jugendarbeit,
- ambulante Sozialpsychiatrie,
- präventive Beratungsarbeit,
- Erziehungsberatung,
- Fortbildungen für sozialpädagogische
Fachkräfte,
- Eingliederungshilfen für seelisch belastete
Eltern und Ausländer nach §§ 99 ff. SBG
IX,
- Systemische
Ausstiegsberatungsangebote,
- offene Gruppenangebote in
Flüchtlingsunterkünften für Kinder mit
sprachlichem Förderbedarf und
- die Weiterleitung von Mitteln an
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Die Gesellschaft darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigen. |
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a)
Geschäftsführer können für ein einzelnes
Rechtsgeschäft ermächtigt werden, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens), 3, 5, 6 (Geschäftsführung
und Vertretung) und 10 beschlossen. |
a)
15.03.2023
Hochtritt
b)
Fall 9 |
7 |
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Einzelprokura:
Hansen, Heiko, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.01.2023
Düsterhöft |
HRB 117030: Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH, Hamburg, Palmaille 35a, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahrenfelder Straße 242, 22765 Hamburg.
HRB 117030: Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH, Hamburg, Palmaille 35a, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schlemm, Manfred, Uetersen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Nodorp, Jörn, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen Nodorp, Jörn, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 117030: Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH, Hamburg, Palmaille 35a, 22767 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Nr. 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen, aber nur soweit diese ebenfalls derartige Zwecke verfolgen. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Jugendhilfe und der Hilfe für Behinderte. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Erziehung, Bildung, Jugendhilfe und Hilfe für Behinderte sowie zur Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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