Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH, Krefeld (Westpakrstr. 130, 47803 Krefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH am 28.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH, Krefeld (Westpakrstr. 130, 47803 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.04.2005 mit der Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRB 5960) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH, Krefeld (Westpakrstr. 130, 47803 Krefeld). Nicht mehr Geschäftsführer: Zumsande, Bernhard, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kügler, Gisbert, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechitgt. Er ist bei dem Abschluss von Rechtsgeschäften mit der Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH sowie mit den Gesellschaften, an denen die Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH oder die Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.