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Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH, Krefeld (HRB 5938) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Krefeld (Westpakrstr. 130
47803 Krefeld
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 5938
Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH aus Krefeld war im Handelsregister Krefeld unter der Nummer HRB 5938 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 12.05.2005
Löschung

Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH, Krefeld (Westpakrstr. 130, 47803 Krefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH am 28.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 28.04.2005
Veränderung

Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH, Krefeld (Westpakrstr. 130, 47803 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.04.2005 mit der Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRB 5960) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 06.01.2005
Veränderung

Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH, Krefeld (Westpakrstr. 130, 47803 Krefeld). Nicht mehr Geschäftsführer: Zumsande, Bernhard, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kügler, Gisbert, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechitgt. Er ist bei dem Abschluss von Rechtsgeschäften mit der Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH sowie mit den Gesellschaften, an denen die Irish Dairy Board (IDB) Deutschland GmbH oder die Vereinigung Rheinischer Molkereien Verwaltungs GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Historie 2

12.05.2005
Registervorgang

Löschung 10.05.2005

06.01.2005
Entscheideränderung

Austritt
Herr Bernhard Zumsande
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Gisbert Kügler
Geschäftsführer