Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Vereinigung der Ordensobern der Brüderorden Deutschlands e.V., Bonn (VR 8730)

Firmendaten

Anschrift
Wittelsbacherring 9
53115 Bonn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0228/68449-30
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.orden.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 8730
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: eV
Keywords
schwester ordensobere orden nonne mönch kloster dok
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Vereinigung der Ordensobern der Brüderorden Deutschlands e.V. aus Bonn ist im Handelsregister Bonn unter der Nummer VR 8730 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Vereinigung der Ordensobern der Brüderorden Deutschlands e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Vereinigung der Ordensobern der Brüderorden Deutschlands e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.09.2022)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 2

Calendar 27.08.2007
Veränderung

Vereinigung der Ordensobern der Brüderorden Deutschlands e.V., Bonn (Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. am 10.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 16.07.2007
Veränderung

Vereinigung der Ordensobern der Brüderorden Deutschlands e.V., Bonn (Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 18.06.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2007 mit dem DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 8623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.