Vereinigung von Erzeugergemeinschaften bäuerlicher Junggeflügelmäster e.V., Bonn (Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger e.V.in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 25241 B) am 21.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vereinigung von Erzeugergemeinschaften bäuerlicher Junggeflügelmäster e.V., Bonn (Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.08.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit dem Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 25241 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.