HRB 42143: Verigen AG, Neu-Isenburg, Siemensstraße 5 b, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 mit der Genzyme GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 12497) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Verigen AG, Neu-Isenburg, Siemensstraße 5 b, 63263 Neu-Isenburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Siemensstraße 5 b, 63263 Neu-Isenburg. Bestellt als Vorstand: Dummann, Oliver, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Quiqueran-Beaujeu, Michael, Wien, * ‒.‒.‒‒; Ressel, Jörg, Hattersheim am Main, * ‒.‒.‒‒.
Verigen AG, Neu-Isenburg (Siemensstraße 5 b, 63263 Neu-Isenburg). Bestellt als Vorstand: Ressel, Jörg, Hattersheim am Main, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Heil, Andreas; von Falkenhausen, Gotthard.
Verigen AG, Leverkusen (Siemensstr. 5b, 63263 Neu-Isenburg).Der Sitz ist verlegt nach Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42143).
Verigen AG, Leverkusen (Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen). Die folgenden Teilgewinnabführungsverträge der Gesellschaft mit der tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, wurden mit Wirkung um 08.02.2005 beendet: Teilgewinnabführungsvertrag vom 8./25. Oktober 1999 über EUR500.000; Teilgewinnabführungsvertrag vom 8./25. Oktober 1999 über EUR 500.000; Teilgewinnabführungsvertrag vom 8./25. Oktober 1999 über EUR 750.000; Teilgewinnabführungsvertrag vom 8./25. Oktober 1999 über EUR 750.000. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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