Verint Video Technology GmbH, Neumünster(Norderhofenden 12/13, 24937 Flensburg). Die Verschmelzung ist mit der am 05.10.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRB 3483 FL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Verint Video Technology GmbH, Neumünster(Spreestr. 3, 24539 Neumünster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Verint Video Solutions GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 3483 FL) -übernehmender Rechtsträger- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.