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a)
Veritas GmbH Gesellschaft zur Förderung
des katholischen Glaubens
b)
München
c)
Die Gesellschaft fördert die Religion, die
Bildung, die Erziehung, die freie
Wohlfahrtspflege und mildtätige Zwecke.
Sie kann auch für andere Körperschaften,
die solche Zwecke fördern, Mittel
bereitstellen und beschaffen. Für mildtätige
Zwecke und solche der freien
Wohlfahrtspflege sind jedoch insgesamt
nicht mehr als 4% der Mittel der
Gesellschaft zu verwenden. Es steht der
Geschäftsführung jedoch frei auch für
lange Zeit auf diese Gesellschaftszwecke
ganz zu verzichten, um den anderen
Zwecken den Vorrang zu geben. Förderung
der Religion, Bildung und Erziehung wird
verwirklicht durch die Initiierung und
Betreibung von Maßnahmen im In- und
Ausland, welche der Erhaltung oder
Verbreitung der Wahrheit der römisch-
katholischen Kirche in Lehre und
Liturgieunter dem Primat des Papstes
dienen, oder durch die Förderung
entsprechender Maßnahmen Dritter. Die
Geschäftsführung bestimmt die jeweils zu
verfolgenden Maßnahmen nach ihrem
freien Ermessen auf der Grundlage der
folgenden Beschreibung möglicher
Maßnahmen. Es steht ihr frei, auch nur eine
oder nur Teile der unten vorgeschlagenen
Maßnahmen zu verfolgen. Sie kann so stets
aktuell auf die objektiven Gegebenheiten
und Anforderungen der kirchlichen
Wirklichkeit sowie die jeweilige
wirtschaftliche Situation der Gesellschaft
reagieren und auf diese Weise der Erfüllung
des Zwecks der Gesellschaft am besten
gerecht werden.1. Die Förderung der
liturgischen Anbetung und Verehrung
Gottes besonders in den von der
katholischen Kirche dafür offiziell
vorgesehenen und vorgeschriebenen
Kulten, insbesondere der Feier des heiligen
Messopfers, der Spendung der Sakramente
und der Verehrung des allerheiligsten
Altarsakraments nach den von Papst
Johannes XXIII. 1962 promulgierten Riten,
z.B. durch die Organisation und
Ausrichtung von öffentlichen hl. Messen
oder jede Form von Werbung und
Bereitstellung für eine erfolgreiche
Ianspruchnahme von Sakramenten durch
Gläubige. 2. Förderung von
Frömmigkeitsformen, wie sie durch
Beispiele oder Offenbarungen der Heiligen
der Kirchezur Verfügung stehen, wie
darunter z.B. die Verehrung der göttlichen
Barmherzigkeit nach der Sel. Faustina
Kowalska aus Polen und des Kostbaren
Blutes nach den Gebeten der hl. Brigitta von
Schweden, z.B. durch Erwerb oder
Herrstellung von solchem Schriftgut und
die kostenlose Verteilung desselben an
Gläubige. 3. Organisation und Ausrichtung
von geistlichen Vorträgen, Seminaren,
Vorlesungen, Wochen, Wochenenden und
Exerzitien. 4. Die Förderung der Verehrung
der Engel und Heiligen der römisch
katholischen Kirche, insbesondere der
allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter
Maria, z.B. durch geeignete geistliche
Vorträge. 5. Die Ausbildung von Männern zu
katholischen Priestern und die
Weiterbildung von Priestern im Lichte der
kirchlichen Überlieferung und zur Feier der
Liturgie, insbesondere nach den von Papst
Johannes XXIII. 1962 promulgierten Riten,
z.B. durch die Betreibung eines
Priesterseminars. 6. Errichtung,
Ausstattung, Ausschmückung,
Unterhaltung und Unterstützung von
katholischen Gotteshäusern sowie
Niederlassungen traditioneller geistlicher
Gemeinschaften innerhalb der katholischen
Kirche. 7. Die Erhaltung und Herstellung von
schönen traditionellen Paramenten,
Kirchenschmuck, Bildern, Statuen, Geräten
für die Liturgie, Hostien und Bekleidung für
geistliche Personen. 8. Die Förderung der
Kultsprache Latein in Liturgie und Gebet,
z.B. durch Herstellung oder Erwerb von
lateinischem Schriftgut der Kirche und
kostenlose Bereitstellung desselben zur
Nutzung für Gläubige, oder durch
Bezahlung des Lateinunterrichts von
werdenden geistlichen Personen. 9. Die
Förderung würdiger Musik für Liturgie,
insbesondere des Gregorianischen Chorals
und der Orgel, z.B. durch Erwerb und
Herstellung von geeignetem Notenmaterial
und der kostenlosen Überlassung an
Geistliche oder Laien. 10. Förderung der
Abhaltung von katholischen
Gottesdiensten, insbesondere nach den
Riten von 1962. 11. Die Erhaltung des
liturgischen Kulturgutes der katholischen
Kirche. 12. Der Unterhalt bzw. die
Besoldung von katholischen Priesternund
geistlichen Personen, z.B. auch durch die
kostenlose Überlassung eines PKW''s für
den Dienst als Geistlicher oder die
Bezahlung eines Führerscheins. 13. Zur
Verwirklichung von 10., 11. und 12. hat sich
in der katholischen Kirche insbesondere
auch das Stiften von Meßstipendien
eingebürgert und besonders bewährt, da
der Unterhalt vieler Priester von einem
solchen Stipendium abhängt. Die Veritas
GmbH kann von diesem institutionalisierten
Mittel regen Gebrauch machen. 14.
Betreibung und Unterhaltung von
katholischen Bibliotheken oder Verlagen
ohne Gewinnerzielungsabsicht. 15. Die
Errichtung und Unterhaltung von
katholischen Schulen, Internaten,
Knabenseminaren, Kindergärten und
Kinderheimen. 16. Die Förderung von
geistlichen Berufungen insbesondere bei
Heranwachsenden z.B. durch geeignete
Vorträge oder die Bezahlung einer für das
geistliche Leben notwendig vorbereitenden
Ausbildung oder die Berufung fördernde
Seminaren. 17. Die Errichtung, Unterhaltung
und Unterstützung von katholischen
Heimen und Organisationen für alte
Menschen mit dem Schwerpunkt einer
geistlichen Betreuung, z.B. wie auch die
Bereitstellung und Finanzierung von einem
Funkrufsystem für alte Menschen und die
sie betreuenden Geistlichen für eine
rechtzeitige Spendung der letzten
Sakramente im Sterbefall. 18. Die
Betreibung, Unterhaltung und Förderung
katholischer Kinder- und Jugendarbeit, -
katechese- erziehung- und -
freizeitgestaltung z.B. durch Organisation
und Ausrichtung von
Erholungswochenenden für Familien mit
dem Ziel einergeistlichen Betreuung oder
von Ministrantenausbildungen und
Ministrantenwochenenden. 19. Die
Unterstützung, Betreibung und
Inanspruchnahme von katholischen
Fernsehen, Hörfunk, Film oder anderen
Medien, z.B. durch die Produktion von
geistlichen Sendungen, oder durch Erwerb
oder Herstellung und kostenlosen Verleih
von den katholischen Glauben und die
allgemeine Sittlichkeit fördernden
Videofilmen. Der mildtätige
Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch
die Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe andere
angewiesen sind oder deren Bezüge nicht
höher als in der Abgabenordnung unter
Mildtätige Zwecke zulässig sind (z.B. durch
Zuwendungen an schwangere Frauen in
Not) oder Förderung entsprechender
Maßnahmen Dritter. Die Förderung der
freien Wohlfahrtspflege wird verwirklicht
durch die Förderung von Körperschaften,
die diesen Zweck fördern, wie humanitäre
Hilfswerke, insbesondere jedoch solche für
Kinder, sofern die Zuwendungen an solche
Hilfswerke nicht den übrigen
Satzungszwecken widersprechen (vgl.
Präambel). |
100.000,00
DEM |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Zehetbauer, Gabriel, Diplomkaufmann, München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Zehetbauer, Matthias, Diplomkaufmann,
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.05.1998 zuletzt geändert am
03.08.1998 |
a)
31.10.2001
Höltl
b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.08.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 7 So. |