Verkehrsbetriebe der Stadt Unna GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Straße 2, 59423 Unna). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HR B 3475) am 21.10.2010 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verkehrsbetriebe der Stadt Unna GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Straße 2, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2010 mit der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 3475) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Verkehrsbetriebe der Stadt Unna GmbH, Unna, (Heinrich-Hertz-Str. 2, 59423 Unna).Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Verkehrsbetriebe der Stadt Unna GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Str. 2, 59423 Unna). Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 3 (Aufgaben des Aufsichtsrates) beschlossen.
Verkehrsbetriebe der Stadt Unna GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Str. 2, 59423 Unna). Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 Abs. 2 (Stammkapital, Stammeinlagen), 9 Abs. 1 und 4 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) und 14 lit. m (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
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