Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Strelitz mbH (VMS), Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Demminer Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung -künftig Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG)- mit Sitz in Demmin (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 3533) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der am 07.08.2013 zugleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
17235 Neustrelitz
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Amtsgericht: Neubrandenburg
Rechtsform: GmbH