Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
a)
Firma geändert, nun:
Verkehrsverbund Mainfranken GmbH - VVM
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Juliuspromenade 40-44, 97070 Würzburg
c)
(1) Öffentlicher Zweck der Gesellschaft ist
die Wahrnehmung von Aufgaben des
öffentlichen Personennahverkehrs.
(2) Unternehmensgegenstand der
Gesellschaft ist die Gestaltung und
Weiterentwicklung des öffentlichen
Personennahverkehrs im Verbundgebiet
(Planungsregionen 2 und 3 sowie der
Teilraum Landkreis Neustadt a. d. Aisch-
Bad Windsheim). Dazu gehören der
straßengebundene öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) und der
schienengebundene öffentliche
Personennahverkehr (SPNV).
Die Gesellschaft erfüllt den Gegenstand
ihres Unternehmens, indem sie
insbesondere folgende Aufgaben
wahrnimmt:
- Koordination des Vertriebs
- Weiterentwicklung des NVM-Verbundtarifs
sowie von Übergangstarifen zu
benachbarten Verkehrsgebieten
- Vorbereitung, Koordination und
Durchführung der Einnahmenaufteilung für
die Erlöse aus dem NVM-Verbundtarif
sowie aus den Übergangstarifen zu
benachbarten Verkehrsgebieten
- Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und
Marketing
- Erstellung und Herausgabe von
Fahrgastinformationen zum Fahrplan und
zum Tarifangebot (z.B. Fahrplanbuch,
Beförderungsbestimmungen, Internet-
Auftritt)
- Mitwirkung bei der Nahverkehrsplanung
und bei sonstigen Maßnahmen der ÖPNV-
Aufgabenträger
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des
Liniennetzes und Koordinierung des
Verkehrsangebotes;
- Mitwirkung bei der Erweiterung des
Verkehrsverbundes
- Mitwirkung bei der Erstellung von
Leitlinien betreffend die Festlegung
allgemeiner Grundsätze für die
Haltestellenausrüstung, Fahrzeugtechnik
und -ausrüstung sowie
betriebsleittechnische Unterstützung.
- Die Gesellschaft wird hierbei
ausschließlich im Interesse der
Obergesellschaft tätig.
(3) Die Gesellschaft sollte sich zur
Durchführung ihrer Aufgaben des Personals
und der Betriebsmittel ihrer Gesellschafter
sowie geeigneter Dritter bedienen. Art und
Umfang werden durch
Geschäftsbesorgungsverträge geregelt. |
|
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Alm, Christopher, Würzburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Fröhlich, Ulrich, Estenfeld, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Chamberlain, Juliana, Rottendorf, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2024 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. |
a)
15.01.2025
Tachkov |
HRB 8593: Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH - VVM, Würzburg, Friedrich-Spee-Straße 58 - 64, 97072 Würzburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Paul Peter Maria, Würzburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Fröhlich, Ulrich, Estenfeld, * ‒.‒.‒‒.
Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH - VVM, Würzburg, Friedrich-Spee-Straße 58 - 64, 97072 Würzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2013 mit Nachtrag vom 01.10.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.750,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Koordination der Verkehre im Verbundraum des VVM, welcher in der als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plankarte dargestellt ist (Verbundgebiet), um eine Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen mit einem angemessenen Standard nachhaltig sicherzustellen. Sie wirkt bei der Aufgabenerfüllung der Aufgabenträger im Öffentlichen Nahverkehr insbesondere nach PBefG und ÖPNV Gesetz Bayern mit. Die Tätigkeiten erfolgen im Interesse der Verkehrsunternehmen, die auf Basis einer Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ("Konzession") Nahverkehrsleistungen (ausgenommen Anrufsammeltaxen, Linien-Ruftaxen und ähnliche Verkehrsangebote) erbringen ("Verbundunternehmen") und Gesellschafter der Gesellschaft sind. Die Gesellschaft erfüllt den Gegenstand ihres Unternehmens in Abstimmung mit Aufgabenträgern insbesondere durch - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger bzw. Mitarbeit und Fortschreibung an der Nahverkehrsplanung für den Nahverkehrsraum; - Weiterentwicklung des Liniennetzes und Verkehrsangebotes im Nahverkehrsraum auf der Basis des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes; - Koordinierung des Fahrplanangebotes des Verkehrsunternehmensverbundes unter Beachtung der Regelungen des ÖPNVG Bayern, insbesondere in der optimalen Anschluss- und Übergangsgestaltung zwischen den Verkehrsmitteln nach wirtschaftlichen Grundsätzen; - Erstellung, Herausgabe und Vertrieb des Fahrplanbuches und sonstiger Fahrplaninformationen; - Koordination und Weiterentwicklung des Tarifs des Verbundes unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften; - Vereinbarung mit Dritten über Übergangstarife und sonstige verkehrliche und tarifliche Kooperationen; - Koordination des Vertriebs; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für das Marketing der Gesellschafter; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für die Fahrgastinformation, Fahrgastbedienung, Haltestellenausrüstung, Fahrzeugtechnik und -ausrüstung, betriebsleittechnische Unterstützung soweit es für die Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben der Gesellschafter erforderlich wird; - Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung eines Einnahmeaufteilungsverhältnisses; - Ermittlung verbundbedingter Lasten und Verhandlungen über den Ausgleich; - Ermittlung und Weiterleitung der Zuwendungen der Aufgabenträger zum Ausgleich der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste; - Abschluss eines Kooperationsvertrages mit den Aufgabenträgern. Der Kooperationsvertrag soll Regelungen über ein gemeinsames Gremium aus Vertretern der Gesellschafter und der Aufgabenträger enthalten. In diesem Gremium sind alle wesentlichen Themen in regelmäßigen Abständen zu behandeln und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, wenn sich zunächst kein betroffener Gesellschafter, nachrangig kein sonstiger Gesellschafter und wiederum nachrangig kein mit diesen verbundener Konzessionär zur Erbringung der Verkehrsleistung bereit erklärt, mit Verkehrsunternehmen, die im Nahverkehrsraum tätig, aber noch nicht Gesellschafter dieser Gesellschaft sind, Verkehrsbedienungsverträge abzuschließen. (3) Die Gesellschaft sollte sich zur Durchflührung ihrer Aufgaben des Personals und der Betriebsmittel ihrer Gesellschafter bedienen. Art und Umfang werden durch Geschäftsbesorgungsverträge geregelt. (4) Falls sich die einschlägigen Gesetze andern, soll eine Konzeption dahingehend gefunden werden, dass die beteiligten Verkehrsunternehmen Leistungen in gleicher Art und mit gleichen Erträgen erhalten. Neues Stammkapital: 29.500,00 EUR.
Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH - VVM, Würzburg, Friedrich-Spee-Straße 58 - 64, 97072 Würzburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cichon, Josef Max, Schwaig, * ‒.‒.‒‒.
Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH - VVM, Würzburg, Friedrich-Spee-Straße 58 - 64, 97072 Würzburg.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.750,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Geschäftsanschrift: Friedrich-Spee-Straße 58 - 64, 97072 Würzburg. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Koordination der Verkehre, zunächst im Verkehrsraum der Stadt und des Landkreises Würzburg, im Landkreis Kitzingen und der Verkehre, die in diesen Verkehrsraum einbrechen. Ziel ist die Erhaltung der Konzessionen für die beteiligten Unternehmen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen mit einem angemessenen Standard nachhaltig sicherzustellen. Sie wirkt bei der Aufgabenerfüllung der Aufgabenträger im Öffentlichen Nahverkehr insbesondere nach PBefG und ÖPNV Gesetz Bayern mit. Die Gesellschaft erfüllt den Gegenstand ihres Unternehmens in Abstimmung mit Aufgabenträgern insbesondere durch - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger bzw. Mitarbeit und Fortschreibung an der Nahverkehrsplanung für den Nahverkehrsraum; - Weiterentwicklung des Liniennetzes und Verkehrsangebotes im Nahverkehrsraum auf der Basis des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes; - Koordinierung des Fahrplanangebotes des Verkehrsunternehmensverbundes unter Beachtung der Regelungen des ÖPNVG Bayern, insbesondere in der optimalen Anschluss- und Übergangsgestaltung zwischen den Verkehrsmitteln nach wirtschaftlichen Grundsätzen; - Erstellung, Herausgabe und Vertrieb des Fahrplanbuches und sonstiger Fahrplaninformationen; - Koordination und Weiterentwicklung des Tarifs des Verbundes unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften; - Vereinbarung mit Dritten über Übergangstarife und sonstige verkehrliche und tarifliche Kooperationen; - Koordination des Vertriebs; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für das Marketing der Gesellschafter; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für die Fahrgastinformation, Fahrgastbedienung, Haltestellenausrüstung, Fahrzeugtechnik und -ausrüstung, betriebsleittechnische Unterstützung soweit es für die Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben der Gesellschafter erforderlich wird; - Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung eines Einnahmeaufteilungsverhältnisses; - Ermittlung verbundbedingter Lasten und Verhandlungen über den Ausgleich; - Ermittlung und Weiterleitung der Zuwendungen der Aufgabenträger zum Ausgleich der Durchtarifierungs- und Harmoniesierungsverluste; - Abschluss eines Kooperationsvertragesmit den Aufgabenträgern. Der Kooperationsvertrag soll Regelungen über ein gemeinsames Gremium aus Vertretern der Gesellschafter und der Aufgabenträger enthalten. In diesem Gremium sind alle wesentlichen Themen in regelmäßigen Abständen zu behandeln undgegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, wenn sich zunächst kein betroffener Gesellschafter, nachrangig kein sonstiger Gesellschafter und wiederum nachrangig kein mit diesen verbundener Konzessionär zur Erbringung der Verkehrsleistung bereit erklärt, mit Verkehrsunternehmen, die im Nahverkehrsraum tätig, aber nicht Gesellschafter dieser Gesellschaft sind, Verkehrsbedienungsverträge abzuschließen. (3) Die Gesellschaft sollte sich zur Durchführung ihrer Aufgaben des Personals und der Betriebsmittel ihrer Gesellschafter bedienen. Art und Umfang werden durch Geschäftsbesorgungsverträge geregelt. (4) Falls sich die einschlägigen Gesetze ändern, soll eine Konzeption dahingehend gefunden werden, dass die beteiligten Verkehrsunternehmen Leistungen in gleicher Art und mit gleichen Erträgen erhalten. Neues Stammkapital: 27.750,00 EUR. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Cichon, Josef Max, Schwaig, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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