Verkehrsverbund Rhein- Ruhr GmbH (VRR), Gelsenkirchen (Augustastr. 1, 45897 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 05.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2006 und des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr als übernehmender Rechtsträger vom 09.12.2005 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit Sitz in Essen übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Verkehrsverbund Rhein- Ruhr GmbH (VRR), Gelsenkirchen (Augustastr. 1, 45897 Gelsenkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen), 6 (Finanzierung der Gesellschaft), 8 (Unterstützung des Gesellschafters bei der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben), 10 (Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Fahrgastinformationen), 11 (Vertriebssystem), 12 (Verbundbezogene Marktforschung), 13 (Informationen über wesentliche Produktivitätskennziffern / neu: Gemeinsamer Beirat Grundlagenvereinbarung), 14 (Einnahmenaufteilung), 15 (Verbundetat und Ergebnisrechnung), 22 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 24 (Geschäftsführung) und 27 (Rechnungsprüfung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft nimmt im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages wahr. Die Gesellschaft fördert das Ziel, für die Bevölkerung im Verbundgebiet ein bedarfsgerechtes und an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes ÖPNV-Leistungsangebot sicherzustellen. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben für Dritte, im Rahmen der kommunalrechtlichen Vorschriften auch außerhalb des Verbundraumes, übernehmen.