Verkehrsverein Nordkirchen e.V., Nordkirchen (Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen). Die Verschmelzung ist im Register des neuen Rechtsträgers Nordkirchen Marketing e.V. (Amtsgericht Coesfeld VR 7066) am 20.12.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verkehrsverein Nordkirchen e.V., Nordkirchen (Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 in Verbindung mit dem Ergänzungsvertrag vom 08.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.12.2011 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers Werbering Nordkirchen e.V. mit Sitz in Nordkirchen (Amtsgericht Coesfeld VR 6490) vom 07.12.2011 auf den dadurch neu gegründeten Verein Nordkirchen Marketing e.V. mit Sitz in Nordkirchen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.