Verlag Linus Wittich GmbH, Höhr-Grenzhausen, Rheinstrasse 41, 56203 Höhr-Grenzhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ITC Industrie- und Technologiepark HECKERT GmbH Chemnitz mit Sitz in Chemnitz am 15.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Verlag Linus Wittich GmbH, Höhr-Grenzhausen, Rheinstrasse 41, 56203 Höhr-Grenzhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2013 mit der ITC Industrie- und Technologiepark HECKERT GmbH Chemnitz mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 834) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.