HRB 472245:Verlag Praktisches Wissen GmbH, Freiburg im Breisgau, Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg im Breisgau.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Verlag Praktisches Wissen GmbH, Offenburg (Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg im Breisgau). Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Freiburg im Breisgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Liquidator oder einem anderen Prokuristen: Gruschke, Erwin, Bollschweil, * ‒.‒.‒‒.
Verlag Praktisches Wissen GmbH, Offenburg (Marlener Straße 2, 77656 Offenburg). Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Hopfner, Helmuth, Buchenberg, * ‒.‒.‒‒. Geändert; nun: Liquidator: Laqua, Martin, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dersch, Andreas, Freiburg i. Br., * ‒.‒.‒‒; Schulz, Burkhard, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Verhoef, Adrianus Gerardus, Glashütten (Niederlande), * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Verlag Praktisches Wissen GmbH, Offenburg (Marlener Straße 2, 77656 Offenburg). Bestellt als Geschäftsführer: Hopfner, Helmuth, Buchenberg, * ‒.‒.‒‒; Laqua, Martin, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hermann, Ulrich, Bad Soden, * ‒.‒.‒‒.
Verlag Praktisches Wissen GmbH, Offenburg (Marlener Straße 2, 77656 Offenburg). Der zwischen der Gesellschaft und der "Wolters Kluwer Deutschland GmbH", Köln (Amtsgericht Köln HRB 58843) am 09.12.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 31.12.2007 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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