HRA 709885: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Leopoldsraße 37, 76133 Karlsruhe. Prokura erloschen: Bühler, Steffen, Neustadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 737234: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe, Leopoldstraße 37, 76133 Karlsruhe. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "VVW GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108219) am 26.02.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 737234: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe, Leopoldstraße 37, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.01.2021 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Verlag Versicherungswirtschaft GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 709885) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 709885: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Leopoldsraße 37, 76133 Karlsruhe. (Betrieb eines Verlages für Bücher, Zeitschriften und sonstige Publikationen auf dem Gebiet des Versicherungswesens. Der Verlag hat den Auftrag, den Versicherungsgedanken und das Ideengut, auf denen das Versicherungswesen aufbaut, zu pflegen und sich dafür einzusetzen, dass es im weitesten Sinne Allgemeingut wird.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Leopoldsraße 37, 76133 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Verlag Versicherungswirtschaft Geschäftsführungs-GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 737228), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bühler, Steffen, Neustadt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Verlag Versicherungswirtschaft GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 737234) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 737234: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe, Klosestraße 22-24, 76137 Karlsruhe. Neue Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 37, 76133 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bühler, Steffen, Neustadt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VVW GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108219) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.01.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.01.2021 die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bezeichneten Vermögensteile, nämlich den Teilbetrieb "Verlagsgesellschaft" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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