HRB 13983: Verlag Wendler GmbH, Aachen, Heider-Hof-Weg 23 c, 52080 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Platzköster, Michael, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Beleke, Norbert, Essen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Platzköster, Michael, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13983:Verlag Wendler GmbH, Aachen, Vereinstraße 4-6, 52062 Aachen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Heider-Hof-Weg 23 c, 52080 Aachen.
Verlag Wendler GmbH, Aachen, (Vereinstraße 4-6, 52062 Aachen).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Platzköster, Michael, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
Verlag Wendler GmbH, Aachen (Vereinsstraße 4-6, 52062 Aachen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2006. Gegenstand: Druck- und Verlagsgeschäfte aller Art sowie Erstellung und Vertrieb von elektronischen Produkten und Medien. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beleke, Norbert, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Beleke, Norbert, Essen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Adressbuchverlag Erich Wendler "Aachener Adressbuch" e.K. in Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 1164) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.11.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.