HRB 202046: Vermögensanlagen Feldhuis GmbH, Moormerland, Weidenweg 2-8, 26802 Moormerland. Bestellt als Geschäftsführer: Saathoff, Johann, Moormerland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 202046:Vermögensanlagen Feldhuis GmbH, Moormerland, Weidenweg 2-8, 26802 Moormerland.Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, die Verwaltung sowie die Vermietung einer Pflege-und Wohnanlage in der Gemeinde Moormerland, Ortsteil Veenhusen.
Vermögensanlagen Feldhuis GmbH, Moormerland, Weidenweg 2-8, 26802 Moormerland. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2011 mit Änderung vom 01.06.2011. Geschäftsanschrift: Weidenweg 2-8, 26802 Moormerland. Gegenstand: Erwerb, Verwaltung sowie die Verpachtung einer Pflege- und Wohnparkanlage in der Gemeinde Moormerland, Ortsteil Veenhusen. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Feldhuis, Gerhard, Moormerland-Veenhusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pflege- und Wohnpark Veenhusen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Moormerland (Amtsgericht Aurich, HRA 110905) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.