HRA 10449:Vermögensverwaltung Kohn GmbH & Co. OHG, Mettlach, Zum Leukbachtal 23, 66693 Mettlach.Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Gesellschaftergruppe Kohn GmbH & Co. KG, Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRA 9781). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 10449:Vermögensverwaltung Kohn GmbH & Co. OHG, Mettlach, Bungertstr. 1, 66693 Mettlach.Änderung zur Geschäftsanschrift: Zum Leukbachtal 23, 66693 Mettlach.
Vermögensverwaltung Kohn GmbH & Co. OHG, Mettlach, Buchenweg 3, 66693 Mettlach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bungertstr. 1, 66693 Mettlach.
Vermögensverwaltung Kohn GmbH & Co. OHG, Mettlach (Buchenweg 3, 66693 Mettlach, Die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens. Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Gesellschaftergruppe Kohn GmbH & Co. KG, Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRA 9781); LeiKo Capital GmbH, Mettlach (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16932). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Vermögensverwaltungsgesellschaft Kohn mbH, Mettlach (Amtsgericht Saarbrücken HRB 26129) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 mit Nachtrag vom 02.06.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.